Es ist so, das der sexuelle Missbrauch einen so großen Bereich umfasst, bei dem so viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, dass es für uns eine Herausforderung ist, den Versuch zu starten eine allgemeingültige Definition aufzustellen.
Sexueller Missbrauch an Kindern kann jede sexuelle Handlung sein, die Erwachsene oder ältere Jugendliche an einem Mädchen oder Jungen verüben. Entscheidend ist, dass ein Wissensvorsprung, eine Macht- oder eine Vertrauensposition ausgenutzt wird, um ein Kind zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse zu benutzen. Aber auch Blicke oder eine sexualisierte Sprache werden von Mädchen und Jungen oft schon als sexuelle Übergriffe erlebt.
Untersuchungen belegen, dass etwa jedes 4. Mädchen und jeder 10. Junge vor dem 18. Lebensjahr einen sexuellen Missbrauch erlebt. Es gibt keine Altersstufe, in der sie vor dieser extremen Form der Gewalt sicher sind.
Sexueller Missbrauch - Beginn, Verlauf und Folgen: Sexueller Missbrauch entwickelt sich meist langsam über einen längeren Zeitraum. Er geschieht mit und ohne körperliche Gewaltanwendung, hat aber durch das Ausnutzen der kindlichen Unwissenheit und Zuneigung immer etwas mit psychischer Gewalt zu tun. Sexueller Missbrauch beginnt oft scheinbar harmlos eingebettet in spielerische Situationen und wird dann mit Hilfe von Geheimhaltungsdruck, Einschüchterung und/oder Bestechung meist über viele Jahre fortgesetzt. Es fängt bei kleinen zufälligen Berührungen an und kann bis hin zur Vergewaltigung führen. Mädchen und Jungen werden dabei isoliert, Kontakte zu anderen weitgehend unterbunden. Je auswegloser ein Kind die Situation erlebt, desto gravierender sind die Folgeschäden. Häufig verschließen sogar die nächsten Angehörigen die Augen. Auch andere Personen in der Umgebung der Opfer sind oft nicht in der Lage, den Missbrauch wahrzunehmen und Hilfe anzubieten. Doch egal auf welchen Fall von Missbrauch man stößt, eins haben sie alle gemeinsam: Sexueller Missbrauch wird immer von Personen ausgeübt, die dem Opfer körperlich, psychisch oder sozial überlegen sind. Der Missbrauch ist nie zufällig, sondern immer geplant.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sexueller Missbrauch eine erzwungene Handlung ist, gegen die sich der Mensch nicht wehren kann, und die gegen alle seine Rechte verstößt!
Vergewaltigungsopfer leiden lange unter ihrem Erlebnis, die körperliche Gewalt die einem so zugefügt wurde ist schnell überwunden, aber die Narben auf der Seele heilen nie ganz.
Sie fühlen sich benutzt und schmutzig, viele leiden dann unter einem Waschzwang, andere glauben das sie das verdient hätten, weil sie freizugügig rumgelaufen sind.
Es gibt auch Opfer die glauben das sie froh sein müssten, weil das anscheinend der einzige Weg is zu körperliche Nähe zu kommen.
Oft wird dies ihnen von den Tätern eingeredet.
Sie glauben nie das sie daran völlig unschuldig sind.
Die Opfer haben danach Probleme an andere Menschen an sich ranzulassen, sie wollen nicht mehr berührt werden, oft reicht nur ein Satz und sie werden daran erinnert, Bilder die einem wie ein Schlag in den Kopf schießen.
Die meißten weigern sich die Täter anzuzeigen und vor Gericht zu bringen, sie wollen das Erlebnis nicht nochmal durchleben.
Vergewaltigungsopfer brauchen viel Verständnis und man sollte sie AUF KEINEN FALL zu irgendetwas zwingen, Anzeige machen oder eine Therapie beginnen müssen die Opfer selbst wollen.
Sie würden sonst im entscheidenen Moment schweigen.
Strafrecht in Deutschland Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mittel zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen) ist als sexuelle Nötigung strafbar. Maßgeblich ist die innere Willensrichtung des Opfers. Abwehrhandlungen des Opfers sind für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zwingend erforderlich. Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert. In diesen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nur dann in Betracht, wenn der Täter dem Opfer entweder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder dessen schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB).